Bestattungsvorsorge

Im Mittelpunkt steht der Mensch

Wir sind nicht nur im Todesfall für Sie da. Wir empfehlen, sich noch zu Lebzeiten auch mit dem eigenen Sterben auseinanderzusetzen. Es ist ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass auch im Fall des eigenen Todes alles geregelt ist. Für den Verstorbenen selbst, aber auch für die Angehörigen.

In einer Bestattungsvorsorgeverfügung können Sie alles festlegen, was Sie wünschen: den Beisetzungsort, die zu informierenden Angehörigen und Freunde, den Ablauf der Trauerfeier oder auch die spätere Grabpflege.

Bestattungsvorsorge

Kaum jemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod – und doch ist die Bestattungsvorsorge ein wichtiges Thema geworden. Gerade, weil auch bei der Bestattung der Trend zur Individualisierung geht.

Noch vor ein oder zwei Generationen gab es wenig zu überlegen, wenn ein Angehöriger starb. Fast immer entschied man sich für eine Erdbestattung auf dem örtlichen Friedhof. Der Pfarrer hielt die Trauerrede, danach ging es zum Leichenschmaus. Individuell war da oft nur die Wahl des Sarges.

Doch wie sieht es heute aus? Die Möglichkeiten, eine Beerdigung oder Bestattung durchzuführen, sind schier unendlich geworden.

Erdbestattung? Feuerbestattung? Waldbestattung? Seebestattung? Oder eher ungewöhnlich wie die Almwiesenbestattung oder Diamantbestattung? Oder soll es gar eine anonyme Bestattung sein? Welche Alternativen gibt es, wenn es um den Wunsch eines pflegefreien Grabes geht?

Sind diese Fragen geklärt, kommen direkt die nächsten, zum Beispiel nach der Begräbnisstätte. Wahlgrab? Reihengrab? Familiengruft? Kolumbarium? Urnensteele?

Vieles Weitere gibt es zu bedenken, nicht zuletzt auch die Frage nach den Kosten und dessen Bezahlung – wir beraten und unterstützen Sie hier gerne.

Was wir vom Franz Schlüter Bestattungen zum Thema Bestattungsvorsorge empfehlen

Im Trauerfall zeigt es sich immer wieder: in dieser emotionalen Ausnahmesituation sind viele Angehörige mit der großen Auswahl überfordert. Nicht selten kommt es gar zum Streit unter den Hinterbliebenen. Was hätte sich wohl der Verstorbene gewünscht? Und wer trägt die Kosten?

Wir von Franz Schlüter Bestattung in Duisburg empfehlen, sich schon im Vorfeld Gedanken über die eigene Bestattung zu machen und Vorsorge zu treffen. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen. Am besten regeln Sie alles Wichtige in einer sogenannten Bestattungsverfügung.

Wir sind für Sie da und beraten Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch gern ausführlich über alles, was es zu beachten gibt.

Eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen

In der Bestattungsverfügung können Sie alles so detailliert festlegen wie Sie möchten – von der Sargauswahl über die Trauerfeier, vom Blumenschmuck bis zur Bestattungsart. Wer keine Erdbestattung wünscht, sollte das in der Bestattungsverfügung ebenfalls schriftlich darlegen. Zwar können Hinterbliebene auch nach dem Tod noch einer Feuerbestattung, Seebestattung oder anderen Bestattungsarten zustimmen, sollte jedoch der Wunsch nach der Verstreuung der Asche auf einem Aschestreufeld bestehen, ist das in NRW nicht möglich. Das muss der Verstorbene bereits zu seinen Lebzeiten verfügt haben.

Die Bestattungsvorsorge aus finanzieller Sicht

Bei der Bestattungsvorsorge sind nicht nur Begräbnisart und Grabstätte von Bedeutung. Auch die Vorsorge in finanzieller Hinsicht ist wichtig.

Haben Sie sich für eine Art der Bestattung entschieden, macht es Sinn, auch die Finanzierung abzusichern, um die Angehörigen zu entlasten bzw. die gewünschte Beisetzung überhaupt möglich zu machen. Vor allen Dingen ist das von Bedeutung, wenn ein Mensch keine nahen Angehörigen mehr hat.

Zur Ergänzung der Bestattungsverfügung wird zu Ihrer Sicherheit das Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Wir sind Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Dort eingezahlte Gelder schützt Sie nicht nur vor einer Insolvenz des Bestatters, sondern auch vor dem Zugriff des Sozialamtes auf dort eingezahlte Gelder.

Denn hier gilt, sollte es zu einem Heimaufenthalt kommen, reicht die zur Verfügung stehende Rente in der Regel nicht zur Deckung der Kosten aus. Zwar gilt hier ein sogenanntes Schönvermögen (zu den Grenzen beraten wir Sie gerne), jedoch können darüber hinaus vorhandene Guthaben zur Deckung der Bestattungskosten zurückgelegt werden. Laut Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) können Sozialhilfeträger die Kündigung finanzieller Vorsorgen für den Todesfall in angemessener Höhe nicht verlangen.

Welchen Unterschied gibt es zwischen einem Bestattungsvorsorgevertrag und einer Bestattungsverfügung?

Kurz gesagt, die Bestattungsverfügung ist die rechtlich sichere Variante und deshalb dem Bestattungsvorsorgevertrag vorzuziehen.

Zwar regeln beide die Wünsche zur Bestattung, jedoch kann der Bestattungsvorsorgevertrag nach BGB gekündigt werden – und zwar auch durch einen bestattungspflichtigen Angehörigen. So können die eigentlichen Wünsche des Verstorbenen am Ende doch noch übergangen werden.

Wir raten deshalb zur Bestattungsverfügung. In der Form wie wir sie erstellen, kann sie nicht ohne weiteres durch Dritte geändert werden. Die Bestattungsverfügung enthält u.a. die Übertragung des Totenfürsorgerechtes auf uns. Das bedeutet, dass wir juristisch dazu befähigt sind, den Bestattungswunsch genau so umzusetzen, wie er einst vereinbart wurde. Auch ein noch zu Lebzeiten amtlich bestellter Betreuer kann daran nichts ändern. Verfügungen zur Bestattung sind bei uns für das Vormundschaftsgericht verbindlich.

Wir raten davon ab, den Bestattungswunsch lediglich im Testament zu hinterlassen. Denn bis die Testamentseröffnung durch den Notar stattfindet, ist der Verstorbene in aller Regel längst beerdigt.

Wir sind für Sie da