Wir kümmern uns um alle Formalitäten

Im Mittelpunkt steht der Mensch

Formalitäten

Wir erledigen sämtliche Formalitäten zu Erdbestattungen, Feuerbestattungen, Urnenbestattungen, Seebestattungen und alternativen Bestattungen.

Wir besorgen für Sie die notwendigen Dokumente wie die Todesbescheinigung beim Arzt und die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt sowie alle zusätzlichen Dokumente, die zur Beurkundung nötig sind.

Wir kümmern uns außerdem um:

  • Die Anmeldung beim Friedhofsamt
  • Die Festlegung des Bestattungstermins
  • Die Benachrichtigung der Kirchengemeinde, des freireligiösen Predigers oder eines Trauerredners
  • Die Dekoration des Aufbahrungsortes
  • Individuelle Sargdekorationen und Blumenschmuck
  • Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in allen Zeitungen
  • Trauerkarten und Danksagungen in eigener Herstellung
  • Auslegen einer Kondolenzliste
  • Empfang von Kondolenzpost über unser Institut
  • Vermittlung der Kaffeetafel
  • Vermittlung von Steinmetzen
  • Vermittlung von Grabpflegevereinbarungen

Auch mit dem organisatorischen Aufwand, der nach einem Sterbefall zu bewältigen ist, lassen wir Sie nicht allein. Wir schreiben für Sie an:

  • Krankenkassen
  • Versicherungen zur Anforderung der Todesfallleistungen
  • Sterbekassen und Versicherungen zur direkten Abrechnung
  • Rententräger zur Beantragung der Überbrückungsrente von Ehegatten
  • Anschreiben zur Kündigung von Vereinen, Abonnements oder Verträgen

Nachlass

Als weitere Schritte sollten Sie den Arbeitgeber oder die Dienststelle benachrichtigen, Versicherungen sowie Sparkassen- und Bankkonten umschreiben bzw. aufheben lassen. Dazu ist meistens ein Erbschein erforderlich, den Sie beim Amtsgericht bekommen oder einfach über einen Notar, was nicht teurer ist.

Damit Sie pünktlich nach Ablauf der Dreimonatsfrist Ihre Witwenrente bzw. Witwerrente erhalten, sollten Sie diese baldmöglichst beim Versicherungsamt der zuständigen Stadtverwaltung beantragen.

Dazu benötigen Sie: einen gültigen Personalausweis, das Stammbuch oder die Heiratsurkunde, die von uns besorgte Sterbeurkunde mit dem Vermerk „Nur gültig für Rentenzwecke“ sowie den letzten Rentenbescheid. Falls noch keine Rente gezahlt wurde, sind Aufrechnungsbescheinigungen notwendig.

Wir sind für Sie da