Der allererste Schritt für die Hinterbliebenen ist die Benachrichtigung eines Arztes, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Dies sollte nach Möglichkeit durch den Hausarzt geschehen. Ist das nicht möglich, so ist der notärztliche Dienst oder der Notarzt dafür zuständig.
Tritt der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, so ist zu beachten, dass die Institutionen über eventuell getroffene Vorsorgeregelungen informiert sind und dass Sie als Angehöriger bei der Wahl des Bestattungsunternehmens frei sind d.h. Sie sind nicht an einen möglichen Vertragsbestatter der Einrichtung gebunden.
Natürlich ist es ebenfalls von großer Bedeutung, die engsten Angehörigen zügig zu informieren. Auch das Standesamt muss spätestens am dritten Werktag über das Versterben des Angehörigen in Kenntnis gesetzt werden. Wichtige Dokumente müssen bereitgehalten werden zum Beispiel der Personalausweis des Verstorbenen, je nach Familienstand das Familienstammbuch, die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde. War der Verstorbene verheiratet und der Ehegatte ist bereits verstorben, muss auch dessen Sterbeurkunde vorliegen. Viele weitere Dokumente sind im Laufe der Zeit zu beschaffen wie zum Beispiel Versicherungspolicen, Rentenbescheide und einiges mehr.
Falls bereits eine Grabstätte vorhanden ist, wird außerdem die Urkunde über das Nutzungsrecht benötigt.